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Interpretation of National Standards for Technical Requirements of Cleanroom Luminaires

Time : 2025-08-22

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Laut der nationalen Norm "Technische Anforderungen an Leuchten für Reinräume" (GB/T 24461-2023) müssen Leuchten für Reinräume die folgenden technischen Anforderungen erfüllen, die direkt für Spezifikationsdokumente verwendet werden können:

  1. ‌Anforderungen an die elektrische Sicherheit‌
    Die Nennbetriebsspannung von Reinraumleuchten darf 1000 V Wechselstrom oder 1500 V Gleichstrom nicht überschreiten. Alle stromführenden Teile müssen mit doppelter oder verstärkter Isolierung ausgelegt sein. Die Isoliermaterialien müssen den Prüfung der Kriechstrombeständigkeit (PTI ≥ 600) nach GB/T 4207 standhalten. Die Querschnittsfläche der internen Verdrahtung darf nicht kleiner als 0,5 mm² sein, und es müssen hochtemperaturbeständige Silikonkabel (Dauertemperatur ≥ 180 °C) verwendet werden. Erdungsklemmen sollten aus Kupferlegierung gefertigt sein und mit dem Schutzleitersymbol deutlich gekennzeichnet sein, wobei der Erdungswiderstand ≤ 0,1 Ω betragen muss. Die Leuchten-Treiberstromversorgung muss die Prüfung unter abnormalen Bedingungen nach GB 19510.14 bestehen und darf bei Kurzschluss oder Leerlauf am Ausgang nicht entzünden oder toxische Gase freisetzen.

  2. optische Leistungsindikatoren
    Anfängliche Lichtausbeute-Anforderungen: LED-Leuchten ≥ 100 lm/W, Leuchtstofflampen ≥ 70 lm/W. Die korrelierte Farbtemperatur sollte innerhalb des Bereichs von 3000K-6500K einstellbar sein, mit einer Abweichung innerhalb desselben Reinraums von nicht mehr als ±200K. Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80 (in besonderen Bereichen wie Operationssälen ist ein Ra ≥ 90 erforderlich), und Standardabweichung der Farbtreue (SDCM) ≤ 5. Beleuchtungsstärke-Uniformität auf der Arbeitsfläche ≥ 0,7 und einheitlicher Blendungsgrad (UGR) ≤ 19. Die Leuchten sollten mit optischen Polycarbonat-Diffusoren ausgestattet sein, mit einer Leuchtdichtegleichmäßigkeit der Lichtaustrittsfläche ≥ 85 % und ohne sichtbare Flecken oder dunkle Bereiche. LED-Leuchten müssen einen 3000-Stunden Lichtstrom-Erhaltungstest bestehen (Abschwächung ≤ 3 %) 华翱案例33.jpg

  3. mechanische Struktur und Schutzklasse
    Das Leuchtengehäuse muss aus Edelstahl 304 oder eloxiertem Aluminiumlegierung bestehen, mit einer Oberflächenrauheit Ra ≤ 0,8 μm. Alle Verbindungen sollten mit lebensmittelechten Silikondichtungen abgedichtet werden (konform mit FDA 21 CFR 177.2600), um eine Schutzart IP65 zu gewährleisten (geprüft nach GB/T 4208). Das Leuchtenmontageblech muss eine statische Lastprüfung mit dem 4-fachen Gewicht der Leuchte standhalten (24 Stunden ohne Verformung). Abnehmbare Teile sollten mit Anti-Sturz-Konstruktionen ausgelegt sein und nach Prüfungen mit Vibrationen (Frequenz 10–55 Hz, Amplitude 0,35 mm) nicht gelockert werden. Die elektrostatische Spannung an der Leuchtenoberfläche sollte ≤ 100 V betragen (Prüfverfahren nach GB/T 12703.1).

  4. Materialien und Sauberkeitskontrolle
    Alle nichtmetallischen Materialien müssen den flammhemmenden UL94 V-0-Test bestehen, und die TVOC-Emission sollte ≤ 0,05 mg/m³·h betragen (gemäß GB/T 29899 getestet). Die Oberflächenrauheit von Teilen, die mit Luft in Kontakt kommen, sollte Ra ≤ 0,4 μm betragen, mit einem Benetzungswinkel ≤ 75° (um das Anhaften von Partikeln zu verhindern). Materialien mit Silikon oder Phthalaten dürfen innerhalb der Leuchten nicht verwendet werden. Elastomere wie Dichtungsringe müssen die Zytotoxizitätsprüfung nach ISO 10993-5 bestehen. Die Blaulichtgefährdung von LED-Lichtquellen muss die Anforderungen der RG0-Stufe erfüllen (gemäß IEC 62471).

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  6. elektromagnetische Verträglichkeit und Umweltverträglichkeit
    Leuchten müssen die Prüfungen der Reihe GB/T 17626 bestehen: Elektrostatische Entladungsfestigkeit ±8 kV (Kontaktentladung), Störfestigkeit gegen hochfrequente elektromagnetische Felder 10 V/m (80 MHz–1 GHz) und Störfestigkeit gegen schnelle transiente Störgrößen/Burst ±2 kV (Stromanschlüsse). Die Grenzwerte für leitungsgebundene Störungen müssen den Anforderungen von GB 17743 Klasse B entsprechen. Der Temperaturbereich des Einsatzumfeldes muss -20 °C bis +50 °C betragen, und die Leuchte muss unter Feuchtigkeitsbedingungen von 95 % relative Luftfeuchtigkeit (RH) ohne Kondensation normal starten können. Zudem müssen sie die Sinusvibrationsprüfung nach GB/T 2423.10 (5–500 Hz, Beschleunigung 20 m/s²) bestehen.

  7. ‌Zusätzliche Anforderungen für besondere Bereiche‌
    Leuchten für Biosicherheitslabore erfordern zusätzliche Dichtheitsprüfungen (Leckagerate ≤ 1×10⁻⁴ Pa·m³/s). Leuchten für explosionsgefährdete Bereiche müssen gemäß GB/T 3836.1 der Schutzart Ex ib IIB T4 Gb entsprechen. Leuchten in Operationssälen müssen mit einer Notstromversorgung (Umschaltzeit ≤ 0,5 s) und Echtzeit-Helligkeitsüberwachungsmodulen ausgestattet sein. Die mikrobielle Grenze auf der Oberfläche von Leuchten in pharmazeutischen Produktionsbereichen darf 5 CFU/100 cm² nicht überschreiten (getestet gemäß GB/T 16292).

  8. installations- und Wartungsvorschriften
    Die Einbaulänge von Leuchten sollte 1,8–2,2 m ab der Arbeitsfläche betragen, wobei der Abstand nicht das 1,5-Fache der Leuchtenlänge überschreiten darf. Bei Einbauinstallationen sollte der Spalt zwischen Leuchtenrahmen und Decke ≤ 1 mm betragen und mit sterilisierbarem Klebstoff abgedichtet sein. Für die Wartung sollten spezielle Reinigungsmittel (pH-Wert 6–8) verwendet werden, halogenierte Lösungsmittel sind verboten. Die gesamte Wartungsdauer während der Lebensdauer der Leuchte (≥ 50.000 Stunden) darf 24 Stunden nicht überschreiten. Das intelligente Steuerungssystem muss MODBUS RTU oder BACnet Protokoll-Schnittstellen unterstützen. O1CN01CixoA61rt9cMGdggv_!!1864215688-0-cib (1) (1).pngO1CN01m8Upr11rt9cVL8bAl_!!1864215688-0-cib (1).png